Genossenschaften sind ein hervorragendes Mittel, um gemeinschaftlich und nicht gewinnorientiert bezahlbaren Wohn- und Gewerberaum zu schaffen und zu sichern, oder auch um soziale und kulturelle Ziele und Strukturen zu realisieren und kollektive Wohn- und Arbeitsformen zu leben. Natürlich gibt es auch noch andere Formen von Genossenschaften, wie zum Beispiel Konsumgenossenschaften. Diese entstanden historisch, um Leuten mit kleinem Geld durch Zusammenschlüsse günstigere Einkäufe zu ermöglichen. Daher sind Genossenschaften ideal um alternativ zu wirtschaften und der drohenden Konzernierung und Vereinzelung etwas entgegenzusetzen. Genossenschaften werden in einigen EU-Ländern aufgrund ihrer sozialen Ziele steuerlich begünstigt. Nun besteht die Gefahr, dass diese Regelungen zugunsten des allgemeinen EU-Wettbewerbsrecht aufgegeben werden, da sich profitorientierte Unternehmen im Nachteil sehen. Würde sich die marktradikale EU-Administration auch hier durchsetzen, wäre dies ein weiterer Stein im Rahmen der allgemeinen Privatisierungstendenz und der Aufgabe von Individualität, Teilhabe und Vielfältigkeit zugunsten global agierender Konzerne und des Profits. Über 30 000 BürgerInnen haben die Petition elektronisch und traditionell mit ihrer Unterschrift unterstützt. Die Europäische Kommission hat ihre für diese Woche angekündigte Entscheidung vertagt. Die Kampagne geht weiter.
In der Vergangenheit hat sich die Europäische Union unterstützend gezeigt, eine unternehmerische Vielfalt in Europa zu erhalten und nicht das gewinnorientiert Unternehmen zur allein zu berücksichtigen Form der unternehmerischen Betätigung anzusehen. Im Verbund mit Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Stiftungen, Vereinen sind Genossenschaften auch in Deutschland aufgrund ihres gesetzlichen Förderauftrages eine besondere Unternehmensform, die zu dieser Vielfalt beitragen. Wenn allerdings die Genossenschaften was anderes sein wollen als Unternehmungen, die sich ausschließlich an Gewinnzielen messen lassen, und wenn sie mit ihren Geschäftsbetrieb die Mitglieder fördern wollen, müssen ihre Besonderheiten im Steuer-und Förderrecht berücksichtigt werden.
In 3 Fällen haben nationale Wirtschaftorganisationen Genossenschaften in ihren Ländern bei der Europäischen Kommission angeklagt, gegen die Regeln eines fairen Wettbewerbs zu verstoßen. In Italien richtet sich die Klage gegen die Steuerbefreiung der Rückvergütung der Konsumgenossenschaften an die Mitglieder aus dem Mitgliedergeschäft (ist in Deutschland auch steuerfrei) und die ebenfalls steuerbegünstigte Einstellung von Jahresüberschüssen in eine Rücklage. In Spanien und Frankreich richtet sich die Klage gegen steuerliche und rechtliche Besonderheiten von Agragenossenschaften. Aufgrund erster Stellungnahmen der EU Kommission besteht die Gefahr, dass die EU Kommission entscheidet, dass nationale steuerliche und rechtliche Besonderheiten für Genossenschaften unter dem allgemeinen Beihilferecht der EU fallen und damit nur unter bestimmten Auflagen (Größenordnung der genossenschaftlichen Unternehmen und Bewertung der Höhe der rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten) erlaubt sind. Um eine entsprechende Grundsatzentscheidung der Kommission zu verhindern, bittet der Spitzenverbandes „Cooperatives Europe“ um Unterstützung bei einer Kampagne dagegen, da er und andere Organisationen befürchten, dass mit einer solchen Entscheidung eine Diskussion losgetreten wird, die allen Genossenschaften in Europa schaden könnte. Die europäische Kommission behauptete, dass nur wenige großen Genossenschaften reagiert hätten und es ansonsten keine Äußerungen zum Thema gegeben hätte. Deshalb wendet sich der Verband „Cooperatives Europe“ an alle Bürger eine elektronische Petition zu unterstützen.
Hier zur Petition und zur elektronischen Unterschrift
http://www.gopetition.com/petitions/hands-off-our-coops.html