Aufgrund des rapiden und lange währenden Verfalls der Honorare in Kultur und Medien, der selbst in Produktionen mit öffentlich geförderten Mitteln eingezogen ist, ist es an der Zeit diesem mit Honoraruntergrenzen Einhalt zu gebieten. So wurden bei der Novellierung des Filmfördergesetz 2009 die Förderleistung nicht an soziale Mindeststandards geknüpft.
Die Situation im Film illustrieren die Social Spots des Bundesfilmverbands in ver.di: das Arbeiten weit unter vergleichbaren Tariflöhnen, Honorare decken den eigentlichen Arbeitsaufwand nicht ab und zu guter Letzt besteht auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Es ist daher kein Wunder, dass die Anzahl der Alg2 Bezieher und AufstockerInnen unter den Kunstschaffenden steigt. Die Politik sollte sich lieber an die eigene Nase fassen, anstatt den Verdacht auf Leistungsmissbrauch vorzuschieben.
Die Forderung von Honoraruntergrenzen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu sozialen Mindeststandards, wie sie der UN- Sozialpakt, schon 1973 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert, festlegt, auch in Kultur und Medien einzuführen.
Malah Helman