BerlinAppell zur Wohnungspolitik

Liebe Engagierte, Interessierte, liebe Mieterinnen und Mieter!

Die Mietenwillkür und Zweckentfremdung von Wohnraum in Berlin geht so nicht mehr weiter! Deshalb will der BerlinAppell als Sofortmaßnahme erreichen: Die vorhandenen Gesetze zum Verbot der Mietpreisüberhöhung und Mietwucher müssen endlich wieder anwendbar werden! Die Preise für Neuvermietungen müssten sich wieder an den Mittelwert des Mietspiegels orientieren.

Ein Beispiel aus Frankfurt/Main zeigt, dass dies nichts ungewöhnliches ist: http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=4738897

Bitte verbreitet und unterstützt den Aufruf! Unterstützt diesen Appell mit eurem Namen! Dein / Ihr Name (ggf. Organisation) erscheint auf der Webseite (als für Suchmaschinen unlesbare Bilddatei). Dafür bitte eine Email an [email protected] schreiben

Mittlerweile übersteigt die Nachfrage nach Wohnraum in Berlin das Angebot bei weitem. Viele Eigentümer nutzen das aus und spekulieren mit überhöhten Mieten. Das ist eigentlich laut §5 Wirtschaftsstrafgesetz verboten. Hier wird geregelt, dass Neuvermietungen bei einer angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt höchstens bis zu 20% über dem Mittelwert des Mietspiegels liegen dürfen – eine Mietpreisbindung.

Dieses sinnvolle Gesetz ist leider seit dem Jahr 2002 ausgesetzt, als ein Gerichtsurteil die damalige Wohnungsmarktsituation als nicht mehr angespannt bewertete.

Seitdem gibt es bei Neuvermietungen keine Limits mehr und der Mietspiegel greift erst, wenn die Wuchermiete bereits „vereinbart“ wurde. Zudem darf Wohnraum beliebig in Ferienappartements und Büros umgewandelt werden. Der Senat ist aufgefordert, diesen für das Gemeinwohl schädlichen Zustand zu beenden, indem er den existierenden angespannten Wohnungsmarkt endlich offiziell feststellt. Damit wäre die Möglichkeit gegeben, den §5 wieder anzuwenden – Mietpreisüberhöhung wäre endlich wieder verboten.

Die Feststellung der tatsächlichen Lage auf dem Wohnungsmarkt hat weit reichende Auswirkungen. Nicht umsonst leugnet der Senat die angespannte Situation, denn eine Mietpreisbindung bremst die Spekulationswelle, weil die Renditeerwartungen sinken. Teile des Senats sehen dies als eine Behinderung der wirtschaftlichen Fortentwicklung. Erhebungen aber belegen, dass der überwiegende Teil der 130.000 leer stehenden Wohnungen entweder gar nicht existiert oder nicht dem Markt zur Verfügung steht. Tatsächlich wird offenbar nicht einmal der Fluktuationsleerstand von 3% erreicht.

Der BerlinAppell möchte erreichen, dass der Senat endlich die Tatsachen darlegt. Insbesondere die Ankündigung einer Anzeigenwelle von Mietpreisüberhöhungen beim Amt für Wohnungsaufsicht oder einer Musterklage wird sehr großen politischen Druck aufbauen!

Viele Grüße und schon jetzt ein Dank für die wertvolle Unterstützung!

http://berlinappell.blogsport.de/

Kontakt: [email protected]

Dieser Beitrag wurde unter h- Arbeitsbedingungen, i- Aktionen und Petitionen abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.