Gestern hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung getagt. Die Anwesenden haben sich entschieden, dass der Gesetzentwurf zum 3.Korb bald kommen soll. In diesem Gesetzentwurf befinden sich Regelungen zur Neueinführung des sogenannten Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Seit zwei Jahren warnen nahezu sämtliche Experten vor der Einführung dieses Leistungsschutzrechtes. je nach Standpunkt des Betrachters hätte diese Urheberrechtsverschärfung massive Auswirkungen auf die Online-Wirtschaft, auf Blogs und den Umgang mit Überschriften und Links zu und mit digital verfügbaren Informationen. Bislang ist noch offen, was am Ende genau in diesem Gesetz stehen wird. Klar ist aber, sollte eine solche Einführung tatsächlich den Gesetzgebungsprozess erfolgreich meistern, wäre dies ein Kniefall der Bundesregierung vor den Lobbybemühungen der deutschen Presseverlage. Und dies bar jeder Kenntnis.
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