Das Bundesministerium für Finanzen hat im vergangenen Jahr die Allgemeinen Nebenbestimmungen für projektbezogene Zuwendungen geändert. Dabei wurde das Abrufverfahren für bewilligte Projektmittel neu gefasst, so dass in Zukunft die Auszahlung der Bundesmittel nur noch in der Höhe erfolgen darf, wie sie am Tage des Bedarfs für fällige Zahlungen benötigt werden. Was harmlos klingt, birgt für viele gemischt finanzierte Organisationen des Dritten Sektors, die in erheblichem Maße projektbezogene Bundesmittel beziehen, große Probleme für die wirtschaftliche Situation – bis hin zur Gefahr der strukturellen Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz im Frühjahr eines jeden Jahres.
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