Pressefreiheit versus Netzfreiheit: Bundesregierung beschliesst Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet

Hintergrund ist, einige Vertreter des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) möchten an den Umsätzen der Suchmaschinen teilhaben und daher für kleinste Textteile, die in diesen zu finden sind, vergütet werden. Immerhin ist der Service der Suchmachinen, nämlich die Informationen auffindbar zu machen kostenlos. die Verlger sind zudem als Produzenten bereits an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften beteiligt. Als Konsequenzen werden möglicherweise zukünftig die Suchfunktionen stark eingeschränkt, sowohl für Rechercheure als auch Blogs, die möglicherweise als Presseverleger gelten, obwohl sie das gar nicht wollen und dann automatisch von Suchmaschinen ausgelistet werden. Fakt ist ein solches Gesetz ist international einmalig und die Zugänglichkeit von Informationen, die das Internet auszeichnet ist damit bedroht.

 

Hier einige Links zum Thema

http://irights.info/index.php?q=node/2266

http://leistungsschutzrecht.info/stimmen-zum-lsr/igel-interview/thomas-hoeren-das-leistungsschutzrecht-ist-ein-schwerer-eingriff-in-die-informations-und-meinungs

http://carta.info/47836/ein-unmogliches-gesetz/?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+carta-standard-rss+%28Carta%29

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