Vor einigen Tagen war auf berlinprojekt ein Auszug aus einem Emailwechsel zu lesen, der anlässlich des Todes des Filmemachers Karl Andersen geführt wurde. Ich wurde gebeten, diesen wieder zu entfernen, da hier auf die privaten Lebensumstände von Karl eingegangen wurden. Stattdessen veröffentlich berlinprojekt nun einen Text, der zeigt, dass diese Situation keineswegs nur auf wenige Kunstschaffende zutrifft, sondern vielmehr in der gesamten künstlerischen Basis und den Independent Arts virulent ist. Jede/r Künstlerin oder jedes unabhängige Projekt, die mit kommunalen, regionalen Mitteln oder mir freien Fördergeldern arbeiten wissen, dass die finanzielle Ausstattung dieser eigentlich keine angemessenen Honorare zulässt.
Dies ist ein Fakt, auch wenn statistisch gesehen, die Ausgaben für Kultur nicht fallen. Jedoch ist die Mittelverteilung zwischen den einzelnen Bereichen sehr unterschiedlich, viel Geld fliesst in die Verwaltung von Institutionen oder auch in große Projekte.
Je nach Art der Förderung und Größe der Produktion bleiben nach Abzug der Kosten der Selbstständigkeit zwischen 1,50 und 3,00 Euro Stundenhonorar bei Vollzeitbeschäftigung. Hierbei handelt es sich aber um keinen sogenannten 1 Euro Job. Dies auch nur während einer Produktion. Wie man die Zeit zwischen den Produktionen überbrückt bleibt der Phantasie des Einzelnen überlassen. Daneben gibt es eine Vielzahl von Arbeiten, teilweise auch projektbedingt, die keineswegs vergütet werden, so zum Beispiel die Antragstellung bei Förderungen. Abhängig von der Größe des Vorhabens lassen sich hier 2 bis 8 Wochen veranschlagen. Mit einem Antrag alleine dürfte schwerlich ein ganzes Jahr zu finanzieren sein. Schon aufgrund der Tatsache, dass ca. nur ein Drittel der Anträge überhaupt gefördert wird, dürften die meisten von uns mehrere Anträge stellen. Die kreativen und körperlichen Anforderungen sind hoch und mit denen von SpitzensportlerInnen durchaus vergleichbar.
Dennoch dürften die meisten ein Leben führen, das dauerhaft unter dem Existenzminimum liegt. Wer öfter krank ist oder Krankheiten wie Allergien oder Sehfehler hat, die aus den Versicherungsleistungen herausfallen, ist regelrecht aufgeschmissen. Urlaub oder Freizeit sind hier von schwerlich zu finanzieren. Zu dem hohen Arbeitspensum, laut dem „Report Darstellende Künste“ von 2020 liegt dieses bei durchschnittlich bei 45 Stunden wöchentlich, kommt noch die Verwaltung der Armut hinzu. Z.B. kann Wohngeld beantragt werden, auch hier sind die zu erbringenden Nachweise für FreiberuflerInnen aufwändig. Zwischendurch bittet man die Künstlersozialkasse um Stundung der Beiträge oder trifft sich beim Jobcenter. Dies und die schlechten Arbeitsbedingungen tragen dazu bei, dass die KünstlerInnen in der Berufsunfähigkeitsversicherung, sieht man einmal von BerufssportlerInnen ab, mit den höchsten Beitragssatz haben Was wiederum bedeutet, dass viele KünstlerInnen keine haben.
Die Arbeitsbedingungen der freien Kulturschaffenden sind spätestens seit dem Schlussbericht der Kulturenquete 2007 bekannt und wurden zumindest für die freien Tanz- und Theaterschaffende durch die o.g. Studie des Fonds Darstellende Künste bestätigt. Die Angestellten von Bund und Ländern werden immerhin nach Tarif bezahlt, der den Lebenshaltungskosten turnusmässig angepasst wird. Anlässlich der Novellierung des Filmfördergesetz 2009 wurde von Mitgliedern des Filmverbands in ver.di die Forderung aufgestellt, die Fördervergabe an angemessene Vergütung zu knüpfen. Diese Forderung wurde von der Politik mit dem Hinweis dies sei gegen die Verfassung abgelehnt. Es wurde auch keine Quote für den Independent Film festgelegt. Für den Film gilt ohnehin, dass die Förderung desselben durch die Schließung vieler regionaler Filmbüros radikal abgespeckt wurde. Ein Trend, der sich auch bei anderen Projektfördertöpfen insofern bemerkbar macht, als das hier mittlerweile bereits anderweitig finanzierte Institutionen um Projektmittel neben kleinen Projekten und einzelnen Kunstschaffenden bewerben.
In den letzten Jahren habe ich einige Diskussionen über die prekäre Situation der Kunstschaffenden verfolgt. Jedoch scheinen die politisch Verantwortlichen nicht willens hier grundsätzliche Verbesserungen zu schaffen. Beispielhaft für das Vorgehen ist, dass während nach langem Ringen der Gesetzgeber die Arbeitslosenversicherung für auf Produktionsdauer Beschäftigte verbessert, wird die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige erschwert, indem diese unangemessen teuer wird; wurde der Beitragssatz für abhängig Beschäftigte, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitsgeber getragen, von 6,5 Prozent (2006) auf 3,0 Prozent (2011) abgesenkt, müssen Selbstständige seit 2012 eine Pauschale von 78,75 Euro (West) oder 67,20 Euro (Ost) bezahlen.
Ob es daran liegen mag, dass die Kulturstaatlichkeit immer noch kein Staatsziel ist? Jedoch hat die BRD bereits 1973 die sogenannte UN-Sozialpakt ratifiziert, dieser ist ein multilateraler völkerrechtlicher Vertrag, der ökonomische, soziale und kulturelle Rechte sichert, beispielsweise sind darin aufgeführt: das Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, das recht auf angemessenen Lohn, das Recht auf gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit, das Recht auf angemessenen Lebensunterhalt (durch Arbeit), das Recht auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, Das Recht auf Arbeitspausen, das Recht auf regelmäßigen bezahlten Urlaub, das Recht auf Vergütung gesetzlicher Feiertage, das Recht auf soziale Sicherheit und das Recht auf Sozialversicherung, das Recht auf Mutterschutz und auf bezahlten Mutterurlaub, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, u.a..
Man würde sich wünschen, dass sich auch der Staat an die von ihm unterzeichneten Rechte einhält.
Malah Helman
Anbei noch 2 aktuelle Termine zum Thema
http://www.berlin-projekt.org/events/1138/was-braucht-die-freie-szene-in-berlin
http://www.berlin-projekt.org/events/1139/city-tax-for-the-arts