„Bei der gesetzlichen Ausgestaltung der Filmförderung müssen endlich die Interessen der Filmschaffenden stärker berücksichtigt werden“, forderte Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender von ver.di, anlässlich des Endes der Anhörungsfrist für die Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG).
Der vom Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM), Bernd Neumann, vorgelegte Referentenentwurf beschneide verschiedene Förderbereiche und vernachlässige überfällige Verbesserungen für die Filmschaffenden. Das FFG regelt die finanzielle Unterstützung verschiedener Arten von Filmproduktionen und filmwirtschaftlichen Bereichen.
So dürfe die Filmförderung nicht nur der Filmwirtschaft dienen, sondern müsse sich endlich auch den Belangen der Beschäftigten verpflichtet fühlen. „Es ist vollkommen unverständlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf noch immer die Frage ignoriert, ob eine geförderte Filmproduktion die branchenüblichen und tarifvertraglichen Sozialstandards einhält“, stellte Werneke fest.
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