Die Debatte um die Ueberpruefung von KSK-abgabepflichtigen Unternehmen geht in die naechste Runde: Aus dem Gesetzentwurf des Bundesministeriums fuer Arbeit und Soziales wurde die Angabe der Prueftermine „mindestens alle vier Jahre“ herausgestrichen – vom Ausschuss fuer Arbeit und Soziales unter Federfuehrung der Regierungskoalition. „Damit hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass ihre Beteuerungen, die KSK dauerhaft stabilisieren zu wollen, leere Worthuelsen sind“, kritisierte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.
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