Für einige Verwirrung sorgt in diesen Tagen die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes für Originale der bildenden Kunst auf 19 Prozent, wie sie mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften“ beschlossen wurde. Aber bevor hier Panik aufkommt: Die Erhöhung gilt nur für Wiederverkäufer – also Galerien und Kunsthändler. Für Künstlerinnen, die ihre eigenen Werke verkaufen, bleibt es bei sieben Prozent.
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