Sollten gesetzliche Krankenkassen im Jahre 2014 einen Zusatzbeitrag einführen, so würden davon besonders hart betroffene Mitglieder erneut keinen Sozialausgleich erhalten. Den dafür maßgeblichen Wert, den „durchschnittlichen Zusatzbeitrag“, hat das Bundesgesundheitsministerium mit Bekanntmachung vom 23. Oktober auch für das Jahr 2014 wieder auf 0 (null) Euro festgelegt.
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