Die VG Wort will in Zukunft das Leistungsschutzrecht der Presseverleger und den Beteiligungsanspruch der Urheber wahrnehmen. Der Beschluss zur Ergänzung des Wahrnehmungsvertrags wurde auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft am 29. November einstimmig gefasst.
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