Zahlreiche Rundfunkmoderatoren, Fernsehreporter, Kameraleute oder Schauspieler haben zu niedrige Rentenansprüche gutgeschrieben bekommen. Betroffen sind die „unständig“ – also tageweise – Beschäftigte. Sie sollten ihren Rentenverlauf anfordern und überprüfen. Als „unständig“ gilt eine Beschäftigung, „die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache befristet zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag befristet ist.“ So definiert es § 163 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VI. Insbesondere beim Rundfunk, Fernsehen und Theater arbeiten viele in unständiger Beschäftigung.
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