Petition zur Abschaffung der Rundfunkgebühren

Hier wird auf eine Petition zur Abschaffung der Rundfunkgebühren verwiesen, warum:

 –          Zunächst einmal ist die Gebührengestaltung unsozial, befreit sind nur Alg2- und Grundsicherungs-Bezieherinnen, es gibt aber auch andere Sozialleistungen, die ein ähnlich niedriges Einkommen generieren oder eben die vielen GeringverdienerInnen oder Einkommen, die hohen Belastungen wegen Krankheit, Behinderung oder Schulden tragen. Es ist schon verwunderlich, dass sich die verantwortlichen Gremien des Öffentlichen Rundfunks und die Politik hier um keine soziale Gebührengestaltung bemühten. Zumindest die letzteren müssten eigentlich wissen, dass Armut ein Phänomen ist, das auch hierzulande zunimmt- nicht zuletzt aufgrund der vielen politischen Maßnahmen, wie Beförderung des Niedriglohnsektors durch Hartz IV, exklusive Sozialversicherungspolitik, Herausnahme des Heizkostenzuschusses beim Wohngeld, reduzierter Leistungskatalog der Krankenkassen, etc..

 –          Die Gremien des Öffentlichen Rundfunk sind von der Politik, politiknahen Institutionen und weniger von der Zivilgesellschaft dominiert. Intendanzen werden nach Parteibuch besetzt. Auch bei den Fernsehsendernahen Strukturen gibt es eine Besetzung, die nach starker Vernetzung mit der Politik riecht. Dies zeigt sich auch insbesondere bei der Informationsgestaltung im Fernsehen, linke Positionen (sieht man von der SPD ab, die aber angesichts ihrer Politik mittlerweile nun eher zur Mitte zählen dürfte) sind hier wenn, dann nur marginal vertreten. Zu der Problematik, dass linke Informationen gar nicht erst in die Medien gelangen, findet man bei den nachdenkseiten.de genügend Hinweise. Dies hat mit Demokratie nichts mehr zu tun.

 –          Die Programmgestaltung im Fernsehen ist stark konsumistisch geprägt. Es kam in letzter Zeit zu einer Häufung von teuren Fernsehmovies, die ein merkwürdig revisionistisches Geschichtsbild gegenüber dem Nationalsozialismus befördern. Auch die vielen „Tatorte“ zimmern doch eher ein ganz bestimmtes Gesellschaftsbild, das Strukturen eher affirmativ widerspiegelt denn hinterfragt.

 –          Independent Produktionen und künstlerische Inhalte  abseits des mainstream werden kaum oder wenn dann zu ferner Stunde gezeigt. Als Begründung dient, dass man die Quote bedienen müsse, während ein öffentlich finanzierter Rundfunk doch wohl eher Bildung und Vielfalt verpflichtet sein müsste. Würde dieser Anspruch existieren, müssten Budget und Programmplanung hier einen angemessenen Prozentsatz hierfür vorsehen.

 –          Der Anspruch Bildung und Diversität abzubilden, dürfte anbetrachts des o.g. nicht eingelöst werden.

 –          Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk ist übrigens trotz der Gebühren keine werbefreie Zone. Spieleshows und auch Serien bestätigten durchaus den Verdacht der Schleichwerbung.

  –          Im Bereich des Fernsehens kam es in den letzten Jahren immer wieder zum Bekanntwerden von Korruption. Dies wird womöglich durch die starren stark netzwerkhaften Strukturen ermöglicht. Aber da hier überhaupt keine Bereitschaft besteht, dies zu anzugehen, sondern vielmehr auf das Einzelfallhafte verwiesen wird, ist schwer einzusehen, warum dies per Zwangsgebühr finanziert werden soll.

 –          Darüber hinaus ist der Öffentliche Rundfunk von Stargagen (teilweise in recht astronomischen Höhen) und einer Besetzungspolitik der bekannten Namen durchzogen. Beides mutet merkwürdig an, wenn man davon ausgeht, dass es sich um ein demokratisches Medium handeln sollte.

          Es gibt einen (politisch gewollten) starken Überhang bei Verwaltungseinheiten, auch dann, wenn man sie z.B. in Relation zu den kreativen setzt. Dies ist schwer vermittelbar, da anderen Bereichen von Sparmassnahmen betroffen sind; mit welcher Begründung sollte hier eine Ausnahme gemacht werden.

 –          Daneben hat sich im letzten Jahrzehnt eine wirklich unsoziale Behandlung von freien Produktionen oder freien und kurzfristig beschäftigten MitarbeiterInnen herausgebildet. Diese sind sehr niedrigen Budgets und Honoraren ausgesetzt, die eigentlich nur einen Teil der Arbeit abdecken. Die kurzfristig Beschäftigten unterliegen Mechanismen der Sozialversicherung, von denen sie unter Umständen überhaupt nichts haben, nämlich der Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung und einer Doppelbezahlung in der Krankenversicherung, wenn sie in der Künstlersozialkasse versichert sind.

 –          Es sieht nicht danach aus, als wollte die Politik oder könnte der Rundfunk diese verkrusteten Strukturen aus sich selbst heraus reformieren. Es ist daher nicht einzusehen, dass dieser mit einer extra Gebühr finanziert werden sollen, auch von denen die dieses System ablehnen und nicht nutzen. Es gibt heute verschiedene technische Möglichkeiten nur bei NutzerInnen oder sogar nach Volumen abzurechnen.

 –          Natürlich sind Informations- und Kulturvermittlung wichtige Güter. Genauso wichtig, wie der Balanceakt von anständiger Bezahlung, Sozialversicherung und womöglich unanständiger. Oder die demokratische Offenheit. Es wäre sehr sinnvoll einmal umfassend hierüber nachzudenken und Ideen zu entwickeln.

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