Pressemitteilung VG Wort:Verkündungstermin des BGH in Sachen Drucker und PC

Der Bundesgerichtshof hat heute seine Urteile wegen der urheberrechtlichen Vergütungspflicht von Druckern und PC nach altem Recht (bis Ende 2007) verkündet. Der VG WORT liegt bisher nur die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, nicht aber die Urteilsbegründung vor. In der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs heißt es wie folgt:

„Der Bundesgerichtshof hat nunmehr entschieden, dass Drucker, nicht aber PCs zu den vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten nach § 54a UrhG aF gehören. Diese Bestimmung erfasst bei richtlinienkonformer Auslegung nur Vervielfältigungsverfahren, bei denen analoge Vervielfältigungsstücke entstehen; dabei kommt es nicht darauf an, ob ein analoges oder ein digitales Werkstück als Vervielfältigungsvorlage diente. Erfasst werden auch Vervielfältigungsverfahren mittels verschiedener Geräte, wenn diese Geräte miteinander verbunden sind und es sich um ein einheitliches Vervielfältigungsverfahren handelt, das unter der Kontrolle derselben Person steht und auf die Herstellung analoger Vervielfältigungsstücke abzielt. Unter dieser Voraussetzung sind Vervielfältigungsverfahren nicht nur mit einer aus Scanner, PC und Drucker bestehenden Gerätekette, sondern auch mit einer nur aus PC und Drucker bestehenden Gerätekette vergütungspflichtig.“
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