LAFT Landesverband freie darstellende Künste Berlin und Bundesverband Freie Theater: Hauptstadtkulturfonds Berlin für freie Projekte sichern

Der Hauptstadtkulturfonds Berlin schreibt seit seiner Gründung eine großartige Erfolgsgeschichte für die Freie Szene: Mithilfe der Mittel des Bundes konnten zahlreiche außergewöhnliche Kunstprojekte beantragt und durchgeführt, die Entwicklung einzelner KünstlerInnen und Orte maßgeblich unterstützt und Berlin als internationaler Kulturstandort etabliert werden.

Als Förderinstrument verbindet der Hauptstadtkulturfonds Berlin vorbildlich die Unterstützung renommierter KünstlerInnen mit der mutigen Förderung (noch) nicht etablierter KünstlerInnen, die für ihre freien Projekte aufgrund qualitativ hochwertiger Konzepte gefördert werden, und ermöglicht dadurch kontinuierlich neue Impulse in der Berliner Kulturlandschaft. Diese Dynamik ist von zentraler Wichtigkeit für eine lebendig bleibende freie Kunst-, Theater- und Tanzszene.

Anlässlich der Verhandlungen zwischen Bund und Berlin über den Anschlussvertrag zum 2017 auslaufenden Hauptstadtfinanzierungsvertrag möchten der LAFT – Landesverband freie darstellende Künste Berlin und der Bundesverband Freie Theater hiermit an diese besondere Qualität des Hauptstadtkulturfonds Berlin erinnern und die PolitikerInnen des Bundes und aus Berlin auffordern, das besondere Förderinstrument „Hauptstadtkulturfonds Berlin“ für freie Projekte zu sichern und für die Zukunft auszubauen.

Dabei fordern wir insbesondere die Behebung von drei bekannten Problematiken:

1. Regelförderung abschaffen
Keine dauerhaften Förderungen aus Projektmitteln

Über 2,3 Millionen Euro (und damit fast ein Viertel des gesamten Etats des Hauptstadtkulturfonds Berlin) sind derzeit als sogenannte Regelförderung festgebunden. Aktuell gehen jährlich 875.000 Euro an die Kompagnie von Sasha Waltz,600.000 Euro an das Festival Tanz im August, 350.000 Euro an das Literaturfestival Berlin, 350.000 Euro an das Poesiefestival und 150.000 Euro an das Musikfestival Young Euro Classics. Dieses Geld steht nicht mehr für freie Projekte zur Verfügung.

Wir fordern eine Lösung dieses Dilemmas. Die durch Regelförderungen bereits langjährig unterstützten Projekte müssen endlich eigenständig in den Haushalten von Land oder Bund verankert werden, damit die Beträge wieder für freie künstlerische Projekte aller Sparten genutzt werden können.

2. Etaterhöhung
Zum Ausgleich der Inflation und der Preissteigerung in Berlin muss nach 16 Jahren Hauptstadtkulturfonds Berlin der Etat um 3 Millionen Euro erhöht werden.

In Berlin lebende KünstlerInnen haben mit außergewöhnlich steigenden Kosten ihrer Arbeits- und Wohnräume zu kämpfen und leben darüber hinaus mit der kontinuierlichen Preissteigerung genauso wie alle anderen Mitglieder unserer Gesellschaft. Die Projektbudgets und damit die Gagen der KünstlerInnen sind jedoch im Wesentlichen seit 20 Jahren nicht gestiegen. Nach 16 Jahren Existenz des Hauptstadtkulturfonds Berlin ist ein Ausgleich der Inflation und der weit darüber liegenden Preissteigerung in Berlin unumgänglich, um eine faire Bezahlung der KünstlerInnen und aller Projekt beteiligten zu sichern.

Wir fordern dafür eine Erhöhung des Volumens des erfolgreichenFörderinstruments um 3 Millionen Euro.

3. Freies Geld für freie Projekte
Förderungen durch den Hauptstadtkulturfonds Berlin nur für freie
Projekte und klar definierte Sonderprojekte

Immer wieder werden Förderungen des Hauptstadtkulturfonds Berlin an Institutionen mit eigenen Programm-Mitteln vergeben, wobei zum Teil sogar laufende Kosten der Institutionen aus der Förderung abgedeckt werden. Dies ist sicherlich auch der unzureichenden Ausstattung einiger Institutionen geschuldet, aber der Hauptstadtkulturfonds Berlin darf nicht als Lückenbüßer für die unzureichende Ausstattung von Kultur-Institutionen genutzt werden. Es kann und darf nicht sein, dass frei arbeitende KünstlerInnen, die mit ihrer Arbeitsweise ein hohes persönliches ökonomisches Risiko in Kauf nehmen, mit dem Verlust ihrer Fördermittel für Fehler im Kulturetat bezahlen. Dies führt zu einer verschärften Schieflage der Beziehung von freien Kunstschaffenden und Institutionen.

Eine Förderung durch den Hauptstadtkulturfonds Berlin darf daher nur für freie Projekte und klar definierte Sonderprojekte möglich sein.

Link: http://www.laft-berlin.de/fileadmin/user_upload/LAFT_Berlin_-_Haupstadtkulturfonds_fuer_freie_Projekte_sichern.pdf

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