München, den 27. Juli 2015. Die VG WORT und die VG Bild-Kunst haben mit dem BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.) einen Vergleich bezüglich der Gerätevergütung für Drucker (nach altem Recht) geschlossen.
Nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten durch alle Instanzen ist dies ein sehr erfreuliches Ergebnis für die Rechteinhaber. Der BGH hatte am 3. Juli 2014 die Gerätevergütung für Drucker und PC nach altem Recht (bis Ende 2007) dem Grunde nach bejaht und die Verfahren zur Entscheidung über die Vergütungshöhe an die gerichtlichen Vorinstanzen zurückverwiesen.
Die Verwertungsgesellschaften WORT und Bild-Kunst sowie der BITKOM haben sich nun außergerichtlich – betreffend der zu zahlenden Vergütung für Drucker – geeinigt. Der Vergleich betrifft alle Geräte, die im Zeitraum von 2001 bis 2007 in den Verkehr gebracht wurden und sieht je nach Geschwindigkeit und Möglichkeit zum S/W- oder Farbdruck folgende Vergütungssätze vor: Für Tintenstrahldrucker € 4,13 bis € 10,00, für Laserdrucker € 5,50 bis zu € 14,00. In den genannten Vergütungssätzen ist ein Nachlass in Höhe von 20% für die Mitglieder der BITKOM bereits berücksichtigt.
Wie hoch die Einnahmen insgesamt für die VG WORT und die VG Bild-Kunst sein werden, ist bislang noch unklar, weil über die in Verkehr gebrachten Stückzahlen noch keine genauen Informationen vorliegen. Unternehmen, die Mitglieder des BITKOM sind, können dem Vergleich bis 31. August 2015 beitreten. Erst danach werden die anhängigen Rechtsstreitigkeiten für Drucker und PC endgültig beendet werden können.
Bezüglich der Höhe der Gerätevergütung für PC nach altem Recht gibt es derzeit noch keine Einigung. Hier ist abzuwarten, ob die Gerichtsverfahren insoweit fortgesetzt werden müssen.
Seit dem Jahr 2008 steht fest, dass für Drucker und PC eine Vergütung zu zahlen ist. Der derzeitige Tarif unter Berücksichtigung des 20%-Nachlasses beträgt für Tintenstrahldrucker € 4,00 und für Laserdrucker € 10,00.
Die gerichtlichen Verfahren zur Vergütung für Drucker haben insgesamt deutlich über zehn Jahre gedauert. Bei den Verfahren zur Vergütung der PC ist der Ausgang noch offen. Während der gesamten Zeit sind für die Jahre 2001 bis 2007 Vergütungen weder für Drucker noch für PC für Text- und Bildwerke an die Verwertungsgesellschaften und die von ihr vertretenen Rechteinhaber bezahlt worden.
„Diese Erfahrung zeigt deutlich“, so Dr. Robert Staats, geschäftsführender Vorstand der VG WORT, „wie wichtig es ist, gesetzliche Regelungen einzuführen, die das Verfahren zur Vergütungsfestsetzung beschleunigen und darüber hinaus sicherstellen, dass den Rechteinhabern keine ihnen zustehenden Vergütungen entgehen. Es ist deshalb insbesondere zu begrüßen, dass der kürzlich vorgelegte Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum neuen Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) eine Regelung zur Sicherheitsleistung enthält. Diese sieht vor, dass die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt anordnen kann, dass die Vergütungsschuldner Sicherheit leisten müssen.“
Die Verwertungsgesellschaft WORT verwaltet treuhänderisch urheberrechtliche Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche für mehr als 400.000 Autoren und über 10.000 Verlage in Deutschland. www.vgwort.de