Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines „Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, positioniert sich mit dieser Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines „Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“. In seinem Positionspapier „Zur Zukunft des Urheberrechts“ vom 04.10.2012 hat der Deutsche Kulturrat bereits festgestellt: „Für die Nutzung von künstlerischen Werken ist eine angemessene Vergütung unverzichtbar. […] Zur Stärkung der rechtlichen Stellung der Urheber gegenüber den Verwertern wurde vor zehn Jahren das Urhebervertragsrecht (Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung der Urheber und ausübenden Künstler) beschlossen. Der Deutsche Kulturrat fordert, dass mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten das Urhebervertragsrecht ergebnisoffen evaluiert wird. Aus dieser Evaluierung müssen möglichst schnell Konsequenzen gezogen werden.“ Weiterlesen auf „Kulturrat.de

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