Die bis Ende des Jahres 2016 befristete Sonderregelung zur verkürzten Anwartschaftszeit im Arbeitslosengeld 1 für überwiegend kurz befristet Beschäftigte wird bis zum 31. Juli 2018 verlängert. Allerdings ohne die nötigen Forderungen des BFFS und der Filmunion zu berücksichtigen.
Zu diesen:
http://www.bffs.de/2016/01/21/arbeitslosengeld-1-wann-kommt-der-durchbruch/