Die Erfolgsgeschichte der 60 neuen „Recherchestipendien im Bereich zeitgenössischer Bildender Kunst“ krankt an der Bewerbungssperre.
Mit großer Freude wurden 43 Recherchestipendien zu je 8.000 Euro aus Mitteln der City Tax im Sommer 2015 von den bildenden Künstlerinnen und Künstlern in Berlin begrüßt. Es gingen sofort 1.327 Bewerbungen bei der Senatskulturverwaltung ein.
Gegen diese Künstlerinnen und Künstler wurde überraschend in der diesjährigen Ausschreibung 2016 eine Bewerbungssperre festgelegt. Den Ausschluss begründete die Senatskulturverwaltung mit der nicht zu bewältigenden Bewerberzahl von 2015.
Die Folge: Im Juni 2016 zählte die Verwaltung weniger als 300 Bewerbungen auf die ausgelobten 60 Recherchestipendien, die als neues Förderinstrument für die Bildende Kunst dauerhaft im Kulturhaushalt verankert wurden. Dadurch zeichnen die künstlich gedrosselten Bewerberzahlen ein unrealistisches Bild vom Bedarf an Direktförderung mit dem Ergebnis einer nach oben verzerrten Förderquote von 1:5. Im Vergleich dazu lag sie 2015 bei 1:30.
Den zweijährigen Bewerbungsturnus verfügte die Senatskulturverwaltung ausschließlich für die Recherchestipendien der Bildenden Kunst. Keine andere künstlerische Sparte hat vergleichbare Bedingungen. Und dies, obwohl sich die Teilnehmer_innen des Jour Fixe Bildende Kunst einstimmig gegen Bewerbungssperren ausgesprochen hatten. Die Entscheidung der Künstlervertreter und der Fachöffentlichkeit wie n.b.k., Deutscher Künstlerbund, Rat für die Künste, Haben und Brauchen, Netzwerk freier künstlerischer Projekträume- und initiativen und bbk berlin wurde damit ignoriert.
Im Interesse aller bildenden Künstlerinnen und Künstler in Berlin fordern wir die Senatskulturverwaltung auf, die künftigen Recherchestipendien ohne zweijährige Bewerbungssperre auszuschreiben, so dass sich bildende Künstlerinnen und Künstler selbstverständlich wie in allen anderen Sparten auch jährlich bewerben können.
Vorstand des bbk berlin