Die Gerichte haben den gültigen Schlüssel, wie er von GEMA und VG Wort festgelegt wurde, rückwirkend von 2012 bis 2015 für die Verteilung der Tantiemen zwischen Verlagen und Urhebern aufgehoben. Je nach Vertrag und/oder Zufriedenheit mit der Leistung des Verlages kann die Autorin auf die Nachforderung verzichten.
Mehr unter: http://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/290617_Merkblatt_Verlagsbeteiligung.pdf