Am 01.08.2017 ist die Vierte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft getreten, womit fünf neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen wurden. U.a. „Fokale Dystonie“ bei Instrumentalmusikern, diese betrifft ausschließlich professionell Musizierende wie z.B. OrchestermusikerInnen oder MusiklehrerInnen.
Die neuen Berufskrankheiten folgen der Empfehlung des wissenschaftlichen Beirates „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Die Betroffenen haben Anspruch auf Heilbehandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei Arbeitsunfähigkeit oder dauerhafter Erwerbsminderung können auch Ansprüche auf Geldleistungen bestehen. Betroffene sollten sich an ihren Arzt oder ihren Unfallversicherungsträger wenden.
Quelle: Newsletter des BMAS v. 03.08.2017