Berufsbetreuer sowie Bühnenregisseure und -choreographen sind seit dem 1. Juli von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Das ist ein erfreulicher Inhalt des „Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften“, mit dem am 1. Juli einige Teile des im Vorjahr gescheiterten Jahressteuergesetz 2013 doch noch in Kraft traten.
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