Der offener Brief des LAFT Berlin zur zweiten Lesung des Kulturhaushalts weisst daraufhin, dass der Kulturetat eine Steigerung von 7,4 % erfährt um die tariflichen Zahlungen leisten zu können, die Förderetats für die Freie Szene hingegen sollen nicht adäquat aufgestockt werden.
Die neuen Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sehen vor, dass Selbstständige, die mit Hartz IV aufstocken nach 24 Monaten keinen Leistungsanspruch mehr haben. BA-Chef Frank-Jürgen Weise hatte das bereits vor einem Jahr zum Thema gemacht, „eine dauerhafte Subventionierung unrentabler Geschäftsmodelle lehne er ab.“ (Kein Problem ist es offenbar für Weise, wenn Unternehmen Jobs schaffen, die den Angestellten nur niedrige Löhne zahlen, so dass dieser weiterhin als Aufstocker im Hartz IV Bezug ist. Dies entspricht der marktkonformen Demokratie, gut ist, was der Wirtschaft nützt, auch wenn das nicht mit den verschiedenen geltenden Rechtkonstrukten übereinstimmt.) Davon einmal abgesehen, ist beides den gleichen Ursachen zu zu schreiben, der mangelnden Bezahlung durch Auftrag- bzw. Arbeitgeber.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass die freie Szene Berlins ohne Hartz IV überhaupt nicht mehr existieren würde. Und zwar weil die Honorare, die die verschiedenen Fördertöpfe hergeben, deutlich unangemessen sind- wer kann schon von Honoraren dauerhaft leben, die, umgerechnet auf Stundenbasis, sich um die 3 bis 6 Euro bewegen oder sogar drunter liegen. Dazu kommt, dass seit 1990 keine wesentliche Verbesserung an der Honorarsituation bzw. in der Austattung der Fördertöpfe an der künstlerischen Basis vorgenommen wurde. In Berlin gibt es seit 2011 für Projekte an Schulen de facto kaum noch Gelder aus der Bildung. Die zunehmende Anzahl Antragsteller (was natürlich ist, wenn, was in der Kultur der Fall, ist Institutionen und feste Arbeitsplätze gestrichen werden), steigender bürokratischer Aufwand, Drittmittelakquise und die permantene Bewertung nach Erfolgsquoten, hat neben der unangemessenen finanziellen Ausstattung der Fördertöpfe dazu geführt, dass deutlich mehr Arbeitszeit investiert werden muss, die nicht honoriert wird, die aber stillschweigend geleistet werden muss, um überhaupt gefördert zu werden. Die Ausführung auf Werkvertragsbasis stellt sicher, dass die tatsächliche Arbeitszeit nicht bezahlt wird. Konsequent war daher, dass die Berliner SPD sich dafür eingesetzt hat, dass in den Jobcentern das „Berliner Modell“ eingeführt wurde. Professionelle KünstlerInnen, die kurz- oder mittelfristig auf Arbeitslosengeld 2 angewiesen sind, werden für 12 Monate nicht dazu gedrängt ihren Beruf aufzugeben.
Die neuen Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppen dürfte die Situation von freien KünstlerInnen verschärfen. Wobei man natürlich sagen muss, dass es in erster Linie eine Aufgabe der PolitikerInnen wäre, hier für angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen, bei ihnen selbst, Beamten und städtischen Angestellten ist dies ja auch möglich.
Überdies ist die freie Kulturarbeit keine überflüssige Maßnahme, sondern eine Investition in das kreative Potential der Gesellschaft und gerade auch in ihr gäbe es die Möglichkeit, die strukturelle Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, in dem man für vielfältige und angemessene Förderungen sorgt. Aber egal, ob Grünflächenpflege oder freie Kunstproduktion, im Politikergehirn geht es nur darum, wo einfach und ohne große Widerstände Kosten gespart werden können- Bühnenangehörige schützt der Tarifvertrag, freie Theaterschaffende eben nichts, nicht mal der UN-Sozialpakt, wo neben anderen Rechten auch das Recht auf angemessene Bezahlung festgeschrieben ist. (Nein, ich will jetzt nicht die Sümmchen gegenrechnen, die die Finanzspekulationskrise kostet oder die Bezahlung der Akteure und auch nichts zu BER.)
Eine weitere Regelung dürfte möglicherweise ebenfalls für eine Erschwerung der Arbeit von freischaffenden KünstlerInnen sorgen, denn der Bewilligungszeitraum soll nun auf ein Jahr ausgedehnt werden. Als Selbstständige kann man sich aber, anders als bei einer Anstellung, weniger einfach aus dem Hartz IV Bezug abmelden. Dies könnte dazuführen, dass man nur noch Förderungen planen kann, die ein Jahr nach der Beantragung von Hartz IV datieren. Die Durchführung eines geförderten Projekts im Hartz IV Bezug dürfte unmöglich sein, da die Vorschriften für Selbstständige es nicht erlauben, mit Geldern frei umzugehen. Ausgaben über 100 Euro müssen beim Jobcenter beantragt werden. Dies bedeutet, dass die Sach- und Honorarmittel zunächst nicht im Sinne der Projektförderung verwandt werden können, sondern dass auch noch das Jobcenter angefragt werden muss. Der Förderauflage, die Gelder zeitnah ausgegeben, kann auch nicht gefolgt werden, da die Bearbeitungsvorgänge von 4 bis 8 Wochen im Jobcenter dauern. Dies dürfte die Realisierung eines bewilligten Projekts unmöglich machen. Anders gesagt, dieser Reglung könnte dazu führen, dass selbstständige KünstlerInnen künftig auf Aufträge verzichten müssen.
Aber wer sich einmal mit Hartz IV auseinander setzen durfte, weiß, dass Hartz IV nicht nur Bruch des Grundgesetzes ist, sondern dass es nur einem effektiven Grund hat, nämlich die Arbeitsbedingungen fortwährend zu verschlechtern, um so eine große ständig gedemütigte, rechtlose, schlecht ernährte Masse Billiglohnsklaven ohne Ansprüche auf Rente oder Arbeitslosengeld, unzureichender Gesundheitsversorgung, Kündigungsschutz, Urlaub, Weihnachtsgeld etc. für Ausbeutung in Wirtschaft oder auch für das „Gemeinwohl“ zur Verfügung zu haben.
Während in der Altenpflege oder im Schlachtbetrieb BilliglöhnerInnen aus Osteuropa eingesetzt werden, sind die Einkommen der Manager um 650 Prozent gestiegen. Das Programm „Bündnissse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung setzt in unterschiedlicher Gewichtung auf ehrenamtliche Arbeit und ersetzt einige künstlerische Tätigkeiten gleich durch das Ehrenamt. Aber wer Demokratie meint, muss auch von Gerechtigkeit sprechen.
Malah Helman
also wenn man es nicht schafft, von geringsten verdiensten zu leben, dann soll man wenigstens ehrenamtlich arbeiten. mehr ist nicht drin, sorry, du bist kein großkotzern und auch kein wählerklientel..