Die Stelle ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Eine Verlängerung ist nach den geltenden Regelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) möglich. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 24 Stunden.
Infos unter: http://www.uni-weimar.de/de/universitaet/aktuell/stellenausschreibungen/m0210-2/