Das Bundessozialgericht hat Mitte Februar entschieden, dass ein finanzieller Ausgleich für ehrenamtliche Tätigkeiten nicht zum Ausschluss aus der Künstlersozialkasse führt. In ihr sind selbstständige Künstler/innen und Publizist/innen sozialversichert. Allerdings endet die Versicherung, wenn mehr als 450 Euro pro Monat bei einer nicht-künstlerischen Tätigkeit verdient werden. In dem vorliegenden Fall hatte eine selbstständige Publizistin mit ver.di-Unterstützung geklagt, die als ehrenamtliches Ratsmitglied und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Aufwandsentschädigungen bekommen hat. Aktenzeichen B 3 KS 1/15 R
Info: https://publik.verdi.de/2016/ausgabe-02/gesellschaft/politik/seiten-10-11/A1