VG WORT und VG Bild-Kunst haben mit dem BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.) einen Vergleich bezüglich der Gerätevergütung für PC, die im Zeitraum von 2001 bis 2007 (nach „altem Recht“) in Verkehr gebracht wurden, geschlossen.
Ein langjähriger Rechtsstreit durch alle Instanzen – unter Einbeziehung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs – geht damit erfolgreich zu Ende. Gegenstand war die Frage, ob für die gesetzlich erlaubten Vervielfältigungen von Text und Bild nach „altem“, bis Ende 2007 geltendem Recht, eine Gerätevergütung für PC und Drucker zu zahlen war. Nachdem der Bundesgerichtshof am 3. Juli 2014 diese Frage „dem Grunde nach“ zu Gunsten der Verwertungsgesellschaften entschieden hatte, war noch die Höhe der Vergütung offen. Im Hinblick auf Drucker konnte bereits im letzten Jahr eine Einigung zwischen den Parteien erreicht werden. Nunmehr haben sich VG WORT und VG Bild-Kunst sowie BITKOM auch hinsichtlich der Vergütung von PC für den genannten Zeitraum außergerichtlich verständigt:
Die Vergütung beträgt im gesamten Vergleichszeitraum – ausschließlich für die Vervielfältigung von Text und Bild – pro Verbraucher-PC € 3,50 und pro Business-PC € 2,00.
Damit konnte erfreulicherweise eine angemessene Lösung gefunden werden, die weitere langjährige gerichtliche Auseinandersetzungen über die Höhe der Vergütung für PC für die Jahre 2001 bis 2007 in Bezug auf Vervielfältigungen von Text und Bild überflüssig werden lässt. Wie hoch die Einnahmen für VG WORT und VG Bild-Kunst insgesamt sein werden, hängt von der Anzahl der in Verkehr gebrachten Geräten ab; die erforderlichen Zahlen werden aufgrund des Vergleichs ermittelt werden.
Auch diese außergerichtliche Einigung ändert allerdings nichts daran, dass die Durchsetzung der Geräte- und Speichermedienvergütung für die Zukunft dringend verbessert werden muss. Die Verwertungsgesellschaften würden es deshalb begrüßen, wenn die im Entwurf für ein neues Verwertungs-gesellschaftengesetz vorgesehenen einschlägigen Regelungen möglichst bald vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden und in Kraft treten.
Pressemeldung VG Wort vom 17. März 2016.