Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt Mietsubventionen zur Nutzung bestehender Arbeitsräume durch frei arbeitende Künstlerinnen und Künstler. Ziel dieses Aufrufs zur Interessenbekundung ist die Ermittlung potentiell förderungsfähiger Anbieter von Proberäumen, die bereits als solche genutzt werden. Es handelt sich nicht um ein formales Vergabeverfahren, sondern die Interessen-bekundung dient ausschließlich der Entscheidungsvorbereitung. Die Auswahl potentieller Zuwendungsempfänger, die aus dem Interessenbekundungsverfahren hervorgehen, wird durch die Kulturverwaltung erfolgen.
Die genaue Leistungsbeschreibung und einzureichende Informationen können dem Online-Formular entnommen werden:
berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/arbeitsraeume
Frist zur Einreichung der Unterlagen: 15. Juli 2016