Die Sozialabgaben werden von der herrschenden ökonomischen Lehre als Kostenfaktor betrachtet, der die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft beeinträchtigt. Das ist eine bornierte Sichtweise, die nicht der Tatsache gerecht wird, dass das Sozialbudget für das Funktionieren moderner Volkswirtschaften unverzichtbar ist. Zum 60. Geburtstag des Bundessozialgerichts (BSG) wurde eine zweibändige Denkschrift zu „Grundlagen und Herausforderungen des Sozialstaats“ veröffentlicht. Die Herausgeber dieser materialreichen und wirklich lesenswerten Anthologie stellen in der Einleitung zum Band 2 fest, in der Ökonomie habe seit den 1990er Jahren die Forschung und Lehre zu Fragen der Sozialstaatlichkeit massiv an Gewicht verloren. Das ist die euphemistische Umschreibung einer skandalösen Entwicklung. Die Sozialleistungsquote des BIP hat sich zwischen 1960 und 2015 von 18,3 auf 29,4 Prozent erhöht (alle Daten zum Sozialbudget hier). Aber Lehrstühle für Sozialpolitik, die früher zur Standardausstattung der Ökonomie-Fakultäten gehörten, gibt es kaum noch.
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